Die Taufe
Durch die Taufe wird ein Mensch unter den Segen Gottes gestellt und in die Gemeinschaft der christlichen Gemeinde aufgenommen. In unserer Kirche werden sowohl Kinder als auch Erwachsene getauft.
Die Taufe wird nach reformiertem Verständnis im sonntäglichen Gottesdienst der Gemeinde gefeiert. Für die Kinder bis zum 14. Lebensjahr übernimmt die Ortsgemeinde die Patenschaft. Natürlich ist es auch möglich, persönliche Paten zu benennen. Voraussetzung zur Übernahme eines Patenamtes ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen wollen, vereinbaren Sie mit unserer Pastorin einen Gesprächstermin, bei dem alle Fragen über Bedeutung und Ablauf der Taufe erörtert werden. Sie möchten Ihr Kind taufen lassen und gleichzeitig kirchlich heiraten. Kein Problem! Nicht selten wird für eine solche Feier der Begriff „Traufe“ verwendet.
Weitere Informationen zu den Taufterminen erfahren Sie im Gemeindebüro oder bei unserer Pastorin Heidrun Oltmanns.
Kirchliche Trauung
Die Trauung ist ein Gemeindegottesdienst, der eine vor dem Standesamt vollzogene Eheschließung voraussetzt. Ihren ursprünglichen „Sitz“ hat sie im Sonntagsgottesdienst. Aus praktischen Gründen wird dieser Gottesdienst allerdings häufig am Freitag oder am Samstag gefeiert. Während der Trauung bitten wir für das Paar um den Segen Gottes und hören auf seine Botschaft. Das Brautpaar bestätigt vor Gott und der Gemeinde ihr „Ja“, das es zu einander spricht und von dem es ernsthaft hofft, dass es ein ganzes gemeinsames Leben lang halten wird. Das Traugespräch wird in der Regel einige Wochen vor dem Gottesdienst mit dem Pastor/der Pastorin geführt. Dort sprechen Sie u.a. über die Gestaltung des Gottesdienstes (Musik, Beteiligung von Familie oder Freunden etc..). Bei diesem Kontakt besteht die Möglichkeit, den Pfarrer/die Pfarrerin persönlicher kennenzulernen.Voraussetzung für eine Trauung ist die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde von zumindest einem Partner/PartnerinNatürlich können sie sich kirchlich trauen lassen, auch wenn einer von Ihnen beiden bereits einmal verheiratet gewesen ist. Nach evangelischem Verständnis ist die Trauung keine Handlung, die grundsätzlich nur einmal vollzogen werden darf, sondern ein Gottesdienst, der anlässlich Ihrer Eheschließung gefeiert wird.
Ist ein Partner katholisch und der andere Evangelisch wünschen sich viele Paare ein ökumensiche Trauung. Die gibt so nicht, denn die Trauung in einer evangelischen Gemeinde stattfindet, ist sie evangelisch, eine Trauung in einer katholischen Gemeinde dementsprechend katholisch. Es ist aber in fast allen Gemeinden üblich, dass die Pfarrer beider Konfessionen zusammen den Gottesdienst gestalten. Häufig leitet der „Gastgeber“ den Gottesdienst und der „Gast“ übernimmt die Predigt. Falls Sie katholisch sind, müssen Sie eine Erlaubnis bei Ihrer Kirchengemeinde für die Trauung in einer evangelischen Kirche einholen.
Die Gesamtsynode der evangelisch-reformierten Kirche hat im Herbst 2017 einstimmig einer liturgischen Ordnung für „Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung“ zugestimmt. Diese neue Ordnung gilt gleichermaßen für die traditionelle Ehe zwischen Männern und Frauen sowie für die gleichgeschlechtlicher Paare. Bei der Trauung handelt es sich um einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, jede Trauung wird ordentlich ins Kirchenbuch eingetragen.